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Besitzer eines Supermarkts mit Glücksspielautomaten wegen Straftat angeklagt

Jan 07, 2024

Spielautomaten, mit freundlicher Genehmigung von Adobe Stock/VIA Tomasz Zajda

von: Megan Pickett

Gepostet: 28. Juli 2023 / 22:07 Uhr MDT

Aktualisiert: 28. Juli 2023 / 22:07 Uhr MDT

Salt Lake City, Utah (ABC4) – Der Besitzer und der stellvertretende Geschäftsführer eines örtlichen Supermarkts wurden wegen Straftaten wegen der Bedienung von Glücksspielautomaten angeklagt.

Michelle Marcoux, 35, und Michael Shermer, 38, wurden jeweils wegen der Bereitstellung von Internet- oder Online-Glücksspielen, einem Verbrechen dritten Grades, im Rose Park Convenience angeklagt.

Die Behörden erfuhren von dem Glücksspiel in dem Supermarkt in Fairpark und stellten einen Durchsuchungsbefehl zur Untersuchung aus. Den Anklageunterlagen zufolge sprachen sie zunächst mit dem stellvertretenden Manager Shermer.

Shermer erklärte, er sei für die Leitung des Tagesgeschäfts des Ladens verantwortlich. Als er nach den Spielautomaten gefragt wurde, gab er zu, dass es im Hinterzimmer zwei Spielautomaten gab, die als „The Fish Game“ bekannt waren, und zwei weitere Spielautomaten, die als „Play from Home“ und „Nudge“ bekannt waren und die Spieler auf ihren Handys spielen konnten.

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Den Ladedokumenten zufolge sagte Shermer, Marcoux, der Besitzer des Ladens, habe ihm gesagt, er solle nichts über die Maschinen sagen. Er teilte den Beamten mit, dass er den Kunden der Automaten Bargeld als Gegenleistung für Punkte gezahlt habe, die sie dort gesammelt hätten. Kunden, die die Spiele auf ihren Handys spielten, lösten Punkte in Form von Bargeld aus Geldern ein, die sich im Geschäft befanden.

Beamte versuchten Kontakt zu Marcoux aufzunehmen und wurden von einem Anwalt, der Marcoux vertrat, zurückgerufen. Der Anwalt erklärte sich bereit, zu einem späteren Zeitpunkt mit einem Ermittlungsbeamten zu sprechen. Allerdings rief er den Beamten angeblich nie zurück.

Zu den Beweisen, die am Tatort gefunden wurden, gehörten zwei Spielautomaten, Auszahlungsbelege, ein Bargeldzettel, ein Geldschein aus der Kasse, ein Geldzählautomat und Bargeld im Wert von 19.281 US-Dollar.

Am Freitag wurde ein Haftbefehl gegen Marcoux erlassen, wobei die Staatsanwaltschaft in den Gerichtsdokumenten feststellte, dass ihr „keine bekannte Adresse“ vorliegt.

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